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BGH, 30.07.1998 - 4 StR 336/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berichtigung des Schuldspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
Schwerer Raub; Scheinwaffe; Schreckschußpistole; Verwenden eines gefährlicher …
a) Das bei dem ersten Raubüberfall eingesetzte Fleischermesser ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. Dieses hat ein Mittäter des Angeklagten bei der Tat verwendet, indem er es gegenüber Marktleiterin in einer sie konkret gefährdenden Weise als Drohmittel eingesetzt hat (vgl. BGH StV 1998, 487; BGH Beschluß vom 30. Juli 1998 - 4 StR 336/98).